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Küsnacht
24.11.2022

Vereinfachen und beschleunigen

Meldeverfahren statt Baubewilligungsverfahren. (Symbolbild) Bild: Pixabay
Solaranlagen und Wärmepumpen sollen im Kanton einfacher erstellt werden können. Der Regierungsrat will unter gewissen Voraussetzungen das Meldeverfahren anstelle des Baubewilligungsverfahrens einführen.

Die Anpassung betrifft auch Fernwärmeanschlüsse und öffentlich zugängliche Ladestationen für E-Autos. Weiterhin bewilligungspflichtig bleiben Solaranlagen und aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung.

Mit der geplanten Änderung müssten die Vorhaben nur der zuständigen Baubehörde gemeldet werden. Folgt von dieser keine gegenteilige Anordnung innert 30 Tagen, kann die Anlage erstellt werden.

Steckerfertige Solaranlagen bis zu einer Fläche von 4 m2 (ausser in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung) und private E-Ladestationen an bestehenden Fahrzeugabstellplätzen würden mit der Revision von der Bewilligungspflicht befreit.

Link zum Regierungsratsbeschluss Nr. 1406/2022.

Fragen und Auskünfte

Die entsprechende Änderung der Bauverfahrensordnung (BVV) wird voraussichtlich auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.

Bei Fragen oder für Auskünfte nehmen Sie bitte mit uns Kontakt, 044 913 12 53 oder hochbau@kuesnacht.ch, auf.

Gemeinde Küsnacht, Abteilung Hochbau und Planung/Goldküste24