Gesuche können ab dem 1. Januar 2023 bei der Abteilung Hochbau und Planung eingereicht werden.Das Gesuchsformular, sowie das Förderreglement können auf www.kuesnacht.ch/energiestadt bezogen werden.
Küsnacht
01.12.2022
Förderreglement tritt per 1. Januar in Kraft

Das Förderreglement wird per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. (Symbolbild)
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Goldküste24
Die Revision des Förderreglements Klima, Grünraum und Energie 2022-2025 wurde am 12. Oktober 2022 vom Gemeinderat genehmigt. Es wurde kein Rekurs erhoben.