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Küsnacht
01.12.2022

Förderreglement tritt per 1. Januar in Kraft

Das Förderreglement wird per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Die Revision des Förderreglements Klima, Grünraum und Energie 2022-2025 wurde am 12. Oktober 2022 vom Gemeinderat genehmigt. Es wurde kein Rekurs erhoben.

Gesuche können ab dem 1. Januar 2023 bei der Abteilung Hochbau und Planung eingereicht werden.Das Gesuchsformular, sowie das Förderreglement können auf www.kuesnacht.ch/energiestadt bezogen werden.

Gemeinde Küsnacht/Goldküste24