Grosjean Louis, 1958, Erwachsenenbildner, Chrummwisstrasse 28, Küsnacht, La Chaux-de-Fonds NE / Sauge BE/ bisher
Es wird eine Frist von 7 Tagen, bis spätestens Donnerstag, 15. Dezember 2022 angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde, Gemeinderat Küsnacht, Abteilung Zentrale Dienste, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht eingereicht werden können. Neue Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet werden, wobei die gesetzlichen Vorgaben gemäss Ausschreibung vom 29. September 2022 einzuhalten sind. Nach Ablauf der genannten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.
Die wahlleitende Behörde erklärt den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit amtlichen Wahlzetteln durchgeführt.
Formulare für die Wahlvorschläge sind auf der Website der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Küsnacht-Erlenbach unter www.kath-kuesnacht-erlenbach.ch zu finden. Zudem können die Formulare in der Gemeinderatskanzlei der Gemeindeverwaltung Küsnacht, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht bezogen werden.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Römisch-Katholischen Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Küsnacht
09.12.2022
Römisch-katholische Kirchgemeinde – Erneuerungswahl

Wahlvorschläge können zurückgezogen oder geändert werden. (Symbolbild)
Bild:
Goldküste24
Auf die Wahlausschreibung vom 29. September 2022 ist für die Erneuerungswahl des Mitgliedes der Synode innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden: