Durch das Förderprogramm «Vielfältige Zürcher Gewässer» können interessierte Gemeinden und Private für eigene Vorhaben einen Antrag auf finanzielle Unterstützung einreichen.
Pilotphase läuft seit 2022
Das Förderprogramm «Vielfältige Zürcher Gewässer» ist Teil des Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Rettet die Zürcher Natur», den der Zürcher Kantonsrat im November 2020 angenommen hat. Das Programm zielt primär auf Massnahmen, für die es keine andere öffentliche Finanzierungsquelle von Bund und/oder Kanton gibt.
Seit 2022 läuft die Pilotphase, in der die organisatorischen Strukturen aufgebaut und die vorgesehenen Fondsgelder schrittweise aufgestockt werden. Seit dem 1. Juli 2023 ist nun auch der Neuerlass der Natur- und Heimatschutzfondsverordnung (NHFV) in Kraft, welche genauer regelt, für welche Massnahmen Beiträge ausbezahlt werden können. Die Gelder stammen aus dem Natur- und Heimatschutzfonds.
Gemeinden und Private können Unterstützung beantragen
Beitragsberechtigt sind gemäss Mitteilung des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) Gemeinden und Private: Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Landwirtinnen und Landwirte, Holzkorporationen, Interessensgemeinschaften, Vereine, Stiftungen, KMU, Pächterinnen und Pächter.
Die finanzielle Unterstützung kann für fünf verschiedene Subventionsbereiche beantragt werden. Am Rohrbach in Egg ZH beispielsweise wurden Hartverbauungen entfernt und damit die gewässereigene Entwicklung initialisiert. Neue Strukturen wie Stein- oder Asthaufen erhöhen dort das Lebensraumangebot für Kleintiere.