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01.11.2024
03.11.2024 19:02 Uhr

GZO will 45 bis 55 Millionen von Gemeinden

Die GZO AG will zwischen 45 bis 55 Millionen Franken von ihren zwölf Aktionärsgemeinden im Zürcher Oberland. (Symbolbild) Bild: GZO Spital Wetzikon
Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Der Verwaltungsrat der GZO AG Spital Wetzikon ersucht die Gemeinden um eine finanzielle Unterstützung im Umfang von 45 bis 55 Millionen Franken.

In einer am Donnerstag verschickten Medienmitteilung der Aktionärsgemeinden des GZO Spitals steht: «Der Verwaltungsrat der GZO AG Spital Wetzikon hat den zwölf Aktionärsgemeinden am 24. Oktober 2024 einen formalen Antrag um finanzielle Unterstützung eingereicht. Die Gemeinden werden ersucht, neues Kapital im Umfang von 45 bis 55 Millionen Franken einzuschiessen, damit die Zukunft des Spitals gesichert werden kann.»

Bewertung noch nicht möglich

Den im Antrag ausgewiesenen Kapitalbedarf würden die Aktionärsgemeinden zur Kenntnis nehmen, diesen zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht bewerten können. «Eine Investition dieser Grössenordnung muss, wie bereits in der Vergangenheit mehrfach betont, umfassend geprüft werden können», sagt Wetzikons Stadtpräsident Pascal Bassu stellvertretend für alle Aktionärsgemeinden. Weil die dazu notwendigen Kennzahlen und Unterlagen laufend eingereicht werden, sei diese Prüfung durch die von den Aktionärsgemeinden mandatieren Finanz- und Rechtsexperten noch im Gang.

Keine Steuergelder für Reduktion des Schuldenschnitts

«Die Aktionärsgemeinden vertreten geschlossen die Haltung, dass die Bilanzsanierung der GZO AG und der dazu notwendige Schuldenschnitt auf der Grundlage der vorhandenen Aktiven zu errechnen sind», so die Aktionärsgemeinden weiter. Die von den Aktionärsgemeinden einzubringenden Gelder könnten nur der Finanzierung der Zahlungen unter dem Schuldenschnitt und der Fortführung des Spitalbetriebs nach erfolgter Bilanzsanierung dienen. «Für eine weitere Reduktion des Schuldenschnitts im Interesse der Gläubiger dürfen keine Steuergelder eingesetzt werden.»

Die Erzielung einer Einigung durch die GZO AG mit ihren Gläubigern sowie das Vorliegen eines bedürfnisgerechten Zielbilds für ein wirtschaftlich tragfähiges Spital Wetzikon der Zukunft, welches auch durch die kantonale Gesundheitsdirektion mitgetragen wird, seien Voraussetzungen, damit eine Kapitalerhöhung durch die Aktionärsgemeinden im Sinne einer Anschubfinanzierung erwogen werden könne.

Vertiefte Prüfung bis Ende 2024

Der für eine Aktienkapitalerhöhung notwendige politische Prozess sei anspruchsvoll. Bis Ende 2024 würden die Aktionärsgemeinden die Ausgangslage vertieft prüfen und den beantragen Kapitalbedarf plausibilisiert haben. Anschliessend müsse jede einzelne Gemeinde-Exekutive für sich einen Grundsatzbeschluss über eine finanzielle Unterstützung des Spitals fällen. Entsprechende Anträge an die Stimmberechtigten würden bis im Frühling 2025 ausgearbeitet, so dass die Abstimmungen in den einzelnen Gemeinden Ende 2025 oder Anfang 2026 erfolgen könnten.

Das kostet es die Gemeinden

Bereits am 28. Oktober 2024 hat Zürioberland24 die Kosten, die auf die zwölf Aktionärsgemeinden zukommen könnten, in einer Übersicht publiziert. Hier nun die aktualisierte Übersicht mit den beantragten 45 bis 55 Millionen Franken:

Tabellarische Übersicht zu den möglichen Kosten, welche auf die Zürcher Oberländer Gemeinden durch das GZO-Gesuch zukommen. Bild: Zürioberland24/Linth24

Quelle: Zürioberland24 / Einwohnerzahlen der einzelnen Gemeinden vom 28.10.24

Da die Kosten anhand der Einwohnerzahlen aufgeteilt würden, müsste Wetzikon mit 11.2 Mio. bis 13.6 Mio. Franken am meisten beisteuern, gefolgt  von Rüti (5.5–6.8 Mio. Franken), Hinwil (5 –6.2 Mio.) und Gossau ZH (4.5–5.5 Mio. Franken).

Barbara Tudor, Zürioberland24 / Goldküste24