In einer am Donnerstag verschickten Medienmitteilung der Aktionärsgemeinden des GZO Spitals steht: «Der Verwaltungsrat der GZO AG Spital Wetzikon hat den zwölf Aktionärsgemeinden am 24. Oktober 2024 einen formalen Antrag um finanzielle Unterstützung eingereicht. Die Gemeinden werden ersucht, neues Kapital im Umfang von 45 bis 55 Millionen Franken einzuschiessen, damit die Zukunft des Spitals gesichert werden kann.»
Bewertung noch nicht möglich
Den im Antrag ausgewiesenen Kapitalbedarf würden die Aktionärsgemeinden zur Kenntnis nehmen, diesen zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht bewerten können. «Eine Investition dieser Grössenordnung muss, wie bereits in der Vergangenheit mehrfach betont, umfassend geprüft werden können», sagt Wetzikons Stadtpräsident Pascal Bassu stellvertretend für alle Aktionärsgemeinden. Weil die dazu notwendigen Kennzahlen und Unterlagen laufend eingereicht werden, sei diese Prüfung durch die von den Aktionärsgemeinden mandatieren Finanz- und Rechtsexperten noch im Gang.
Keine Steuergelder für Reduktion des Schuldenschnitts
«Die Aktionärsgemeinden vertreten geschlossen die Haltung, dass die Bilanzsanierung der GZO AG und der dazu notwendige Schuldenschnitt auf der Grundlage der vorhandenen Aktiven zu errechnen sind», so die Aktionärsgemeinden weiter. Die von den Aktionärsgemeinden einzubringenden Gelder könnten nur der Finanzierung der Zahlungen unter dem Schuldenschnitt und der Fortführung des Spitalbetriebs nach erfolgter Bilanzsanierung dienen. «Für eine weitere Reduktion des Schuldenschnitts im Interesse der Gläubiger dürfen keine Steuergelder eingesetzt werden.»
Die Erzielung einer Einigung durch die GZO AG mit ihren Gläubigern sowie das Vorliegen eines bedürfnisgerechten Zielbilds für ein wirtschaftlich tragfähiges Spital Wetzikon der Zukunft, welches auch durch die kantonale Gesundheitsdirektion mitgetragen wird, seien Voraussetzungen, damit eine Kapitalerhöhung durch die Aktionärsgemeinden im Sinne einer Anschubfinanzierung erwogen werden könne.