Der Seerettungsdienst (SRD) in der Gemeinde Erlenbach wird seit Oktober 2024 durch den Seerettungsdienst-Verbund der Gemeinden Horgen, Oberrieden, Thalwil und Herrliberg bestellt. Gleichzeitig hat Erlenbach um die formelle Aufnahme in den Anschlussvertrag per Januar 2025 ersucht. Die Entscheidung des Gemeinderats Erlenbach, die langjährige Zusammenarbeit mit der Gemeinde Küsnacht im Rahmen des SRD Küsnacht-Erlenbach zu kündigen, hat mediale Aufmerksamkeit und eine Petition aus der Bürgerschaft ausgelöst. Der Gemeinderat anerkennt das Bedürfnis der Bevölkerung, über die verschiedenen Aspekte, welche ihn zu diesem Schritt bewogen haben, ausführlich und klar zu informieren und möchte diesem Begehren hiermit nachkommen.
So kam Seerettungsdienst-Entscheid zustande, Teil 1

Goldküste24 publiziert die detailreiche Stellungnahme in vier Teilen. Heute Teil 1: der SRD Küsnacht-Erlenbach seit 1944.
Video-Interview mit dem Erlenbacher Gemeindepräsidenten Philippe Zehnder über den Seerettungsdienst.
Der SRD Küsnacht-Erlenbach seit 1944
Im Jahr 1943 erliessen die Ufergemeinden der Bezirke Horgen und Meilen ein Reglement, welches den Seerettungsdienst auf dem Zürichsee regelte. Darin sind die Pflichten und Rechte der einzelnen Ufergemeinden geregelt, genauso wie die Vorschriften des Seerettungsdienstes. Das Reglement wurde am 6. Juli 1943 vom Gemeinderat Erlenbach genehmigt. Im Juli bzw. August 1944 schlossen die Gemeinden Erlenbach und Küsnacht einen Vertrag über die Organisation eines gemeinsamen Seerettungsdienstes basierend auf dem von den Bezirksgemeinden erlassenen Reglement. In Art. 1 dieses Vertrages heisst es, dass die Gemeinde Küsnacht den Seerettungsdienst für die Gemeinde Erlenbach gemäss den gültigen Vorschriften besorgt, während Art. 2 darlegt, dass sich Erlenbach mit 5'000 Franken an der Anschaffung eines neuen Motorbootes beteiligt. Zudem übernimmt Erlenbach einen Drittel der jährlichen Betriebskosten für die Ausübung des Seerettungsdienstes. Der Vertrag galt für eine Dauer von zehn Jahren und verlängerte sich jeweils um fünf Jahre automatisch, sofern er nicht mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr gekündigt wird. Die Gemeindeversammlung stimmte dem Vertrag zu.
In der Folge befasste sich der Erlenbacher Gemeinderat mehrmals mit verschiedenen Investitionen rund um den Seerettungsdienst. Im Oktober 1950 musste das Seerettungsboot umgebaut werden, was mit Gesamtkosten von 4'000 Franken verbunden war. Die Gemeinde Küsnacht ersuchte daraufhin die Gemeinde Erlenbach, sich mit einem Drittel daran zu beteiligen, was der Gemeinderat guthiess. Im Dezember 1954 beschloss die Gemeinde Küsnacht eine Erweiterung des Pikettdienstes am Wochenende und eine Erhöhung der Entschädigung, was zu Mehrausgaben von 800 Franken führte, die wiederum zu einem Drittel durch Erlenbach zu tragen waren. Der Erlenbacher Gemeinderat stimmte dieser Erhöhung zu. Für Reparaturen am Rettungsboot genehmigte der Gemeinderat rund 500 Franken im Oktober 1956. Im Jahr 1960 informierte Küsnacht die Gemeinde Erlenbach, dass ein neues Boot angeschafft werden müsste; 1962 kam der formelle Antrag der Gemeinde Küsnacht. Die Anschaffung war mit Gesamtkosten von 138'000 Franken verbunden, wovon Erlenbach einen Drittel zu tragen hatte, also rund 46'000 Franken. Im Dezember 1962 stimmte die Gemeindeversammlung diesem Vorhaben zu und genehmigte den entsprechenden Kreditantrag.
Im Jahr 1971 orientierte die Gemeinde Küsnacht Erlenbach über die Notwendigkeit des Baus eines neuen Bootshauses für den SRD. Die Gemeinde Erlenbach wurde gebeten zu prüfen, ob sie bereit wäre, einen Drittel der Gesamtkosten in der Höhe von 1,33 Mio. Franken zu übernehmen. Im Oktober 1971 beschloss der Gemeinderat, sich mit 250'000 Franken daran zu beteiligen; der Kredit wurde von der Gemeindeversammlung im September 1971 genehmigt.
1975 beteiligte sich Erlenbach mit rund 22'000 Franken am Einbau von zwei neuen Motoren in das Seerettungsboot sowie an der Ausführung von Unterhaltsarbeiten. Im Rahmen der Kreditgenehmigung ersuchte der Gemeinderat die Gemeinde Küsnacht, künftig in ähnlichen Fällen für eine rechtzeitige Vororientierung besorgt zu sein, damit solche Ausgaben in den Voranschlag aufgenommen werden können und nicht dem freien Kredit des Gemeinderats belastet werden müssten.
Im August 1982 sprach der Gemeinderat einen Kredit von rund 16'000 Franken für Instandstellungs- und Unterhaltsarbeiten am Boot und im August 1985 einen Kredit von rund 12'000 Franken für den gleichen Zweck. Im Jahr 1999 schliesslich genehmigte der Gemeinderat Küsnacht zulasten der Betriebsrechnung des SRD eine Bootsrevision von 66'500 Franken, an welchen sich Erlenbach ohne Vorinformation zu beteiligen hatte. Im Jahr 2010 beteiligte sich die Gemeinde Erlenbach mit einem Drittel an den Gesamtkosten von CHF 850'000 Franken für die Ersatzbeschaffung des neuen Einsatzschiffes, welches später auf den Namen «Tina» getauft wurde.