Im Oktober 2024 informierte der Gemeinderat überraschend, dass er in Feldbach einen Asyl-Pavillon plant und eine Urnenabstimmung für das Bauprojekt für den 9. Februar angesetzt hat. Zuvor hatten die Stimmberechtigten nie von diesen kostenintensiven Plänen gehört. Warum nicht?
Eugen Gossauer: In den Unterlagen der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024 sowie während der Versammlung selbst, in der es um die Sanierung der Oetwilerstrasse 30 ging, wurde bereits auf den steigenden Bedarf an Wohnraum für Asylsuchende hingewiesen. Ende Januar 2024 wurde bekannt gegeben, dass die Aufnahmequote ab dem 1. Juli 2024 auf 1,6 Prozentpunkte steigt, was die zusätzliche Unterbringung von Asylsuchenden erforderlich macht.
Zudem fallen nach sieben Jahren weiterhin Personen aus dem Asylkontingent, die weiterhin Unterkunft benötigen. Die auch in den Gemeindeversammlungsunterlagen erwähnte Asylwohnungsstrategie verfolgt das Ziel, den Anteil an gemeindeeigenem Wohnraum zu erhöhen, um den Betreuungsaufwand zu senken und teurere Mietwohnungen zu vermeiden. Der Markt für Mietwohnungen im unteren Preissegment ist jedoch weitgehend erschöpft. Vor diesem Hintergrund strebt die Gemeinde an, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, ohne bestehenden Wohnraum zu verlieren. Daher wurde der Asyl-Pavillon auch ohne grosse Partizipation geplant, da der dringende Bedarf schnelles Handeln erforderte.
Mit der Erhöhung des Asylkontingents auf 1,6% ab dem 1. Juli 2024 hat sich der Bedarf weiter erhöht. Bisher wurden zusätzlich zu den gemeindeeigenen Liegenschaften auch günstige Mietwohnungen angemietet, um den Bedarf zu decken. Angesichts der zunehmenden Wohnungsknappheit steht jedoch immer weniger günstiger Wohnraum zur Verfügung. Zudem ist es aus Sicht der Fairness gegenüber der Bevölkerung problematisch, wenn die Gemeinde in grösserem Umfang günstige Mietwohnungen anmietet.